Tipps zur Antragstellung & Kommunikation mit der Pflegekasse
2025-06-25
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht plötzlich viel auf dem Spiel – organisatorisch, emotional und finanziell. Damit die Pflege zuhause gelingt, ist die Unterstützung der Pflegekasse ein zentraler Baustein. Doch viele Familien fühlen sich mit Anträgen, Formularen und Fristen überfordert. Was steht uns überhaupt zu? Wie läuft die Begutachtung ab? Und worauf muss man bei der Antragstellung achten?
In diesem Beitrag finden Sie praxisnahe Tipps und klare Antworten – damit Sie souverän, gut vorbereitet und mit weniger Stress durch den Antragsprozess kommen.
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Tipps zur Antragstellung & Kommunikation mit der Pflegekasse
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, verändert sich das Leben schlagartig – für die betroffene Person und für die Familie. Neben der emotionalen Belastung kommen schnell organisatorische und finanzielle Fragen auf: Wie lässt sich die Pflege zu Hause bewältigen? Welche Unterstützung gibt es? Und vor allem: Wie kommt man an die Leistungen, die der Pflegebedürftigen gesetzlich zustehen?
Eine zentrale Rolle spielt hier die Pflegekasse. Sie ist Ansprechpartnerin, Genehmigungsstelle und oft auch Stolperfalle zugleich. Wer hier unvorbereitet anruft oder Formulare blind ausfüllt, verliert schnell Zeit, Geld und Nerven. Umso wichtiger ist es, gut informiert in die Antragstellung und die Kommunikation mit der Pflegekasse zu gehen.
Wir haben die wichtigsten Tipps und Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt, damit Sie sicher durch den Antragsdschungel kommen.
1. Was leistet die Pflegekasse überhaupt?
Viele Angehörige wissen nicht, was sie bei der Pflegekasse eigentlich beantragen können – und verschenken dadurch wertvolle Unterstützung. Die Pflegekasse ist zuständig für:
- Pflegegeld, wenn die Pflege privat durch Angehörige oder Bekannte erfolgt,
- Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird,
- Kombinationsleistungen (Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen),
- Entlastungsbetrag von monatlich 125 €, z. B. für Haushaltshilfen,
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel,
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau),
- Verhinderungspflege, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen,
- Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen,
- Tages- und Nachtpflege, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Voraussetzung für diese Leistungen ist die Anerkennung eines Pflegegrades (1 bis 5). Viele Betroffene scheuen den Aufwand, einen Antrag zu stellen, weil sie den Papierkram fürchten – und verzichten dadurch auf finanzielle Mittel, die ihnen zustehen. Deshalb gilt: Informieren Sie sich frühzeitig und umfassend über die Leistungsmöglichkeiten.
2. Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor
Der erste Schritt ist der Antrag auf einen Pflegegrad. Dieser wird bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angegliedert ist. Ein einfaches Telefonat oder formloses Schreiben genügt – der Antrag muss nicht begründet werden. Wichtig: Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung laufen die Leistungen rückwirkend, wenn der Pflegegrad später anerkannt wird.
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten die Medicproof GmbH mit einer Begutachtung. Diese Begutachtung findet meist in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Dabei wird in sechs Bereichen geprüft, wie selbstständig die Person ist:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Notieren Sie eine Woche lang, welche Unterstützung nötig ist: beim Aufstehen, Waschen, Essen, Anziehen, bei Arztbesuchen oder nachts. Dies hilft, beim Begutachtungstermin nichts zu vergessen.
3. Gut vorbereitet in die Begutachtung
Der Besuch des Medizinischen Dienstes ist für viele Familien ein Stressmoment. Oft herrscht Unsicherheit: Sollen wir zeigen, was die pflegebedürftige Person noch kann? Oder eher betonen, was nicht mehr geht?
Hier gilt: Seien Sie ehrlich – aber realistisch.
Es geht nicht darum, die Situation besser oder schlechter darzustellen, als sie ist, sondern ein klares Bild zu vermitteln. Typische Fehler sind:
- Hilfestellungen zu verschweigen („Das schafft Mama ja fast alleine“),
- Probleme herunterzuspielen („Das ist halt das Alter“),
- unklare Antworten zu geben („Manchmal, aber nicht immer“).
Besser ist es, sich im Vorfeld mit dem Pflegetagebuch vorzubereiten, konkrete Beispiele zu nennen und auch die Belastung für die Angehörigen zu benennen. Wer unsicher ist, kann sich von einem Pflegeberater begleiten lassen.
4. Antrag einreichen: Formalitäten nicht unterschätzen
Wenn der Pflegegrad festgestellt ist, können konkrete Leistungen beantragt werden. Hier gilt:
- Verwenden Sie die Originalformulare der Pflegekasse.
- Füllen Sie alle relevanten Felder vollständig aus.
- Legen Sie alle erforderlichen Nachweise bei (z. B. ärztliche Bescheinigungen, Kostenvoranschläge, Rechnungen).
- Machen Sie sich Kopien für Ihre Unterlagen.
- Versenden Sie den Antrag per Einschreiben oder mit Versandnachweis.
Ein häufiger Stolperstein: Fristen. Viele Leistungen, z. B. Verhinderungspflege oder Umbaumaßnahmen, müssen vor Inanspruchnahme beantragt oder genehmigt werden. Rückwirkend sind nur wenige Kosten erstattungsfähig.
5. Kommunikation mit der Pflegekasse: Dranbleiben zahlt sich aus
Die Bearbeitung von Pflegeanträgen dauert oft mehrere Wochen. Das kann frustrierend sein, gerade wenn dringende Unterstützung benötigt wird. Wichtig ist hier: Bleiben Sie aktiv. Rufen Sie bei der Pflegekasse an, fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand, lassen Sie sich schriftliche Bestätigungen geben.
Bei Ablehnungen lohnt sich oft ein genauer Blick. Viele Anträge werden abgelehnt, weil sie unvollständig sind oder weil wichtige Informationen fehlen. Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau:
- Welche Begründung wird genannt?
- Gibt es Fristen für Widersprüche?
- Welche Unterlagen könnten nachgereicht werden?
Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen, am besten mit einer Begründung und gegebenenfalls weiteren Nachweisen. Auch hier kann eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Fachanwalt helfen.
6. Hilfe holen: Niemand muss alles allein schaffen
Angehörige übernehmen oft nicht nur die Pflege, sondern auch die komplette Organisation. Das kann schnell überfordern. Deshalb gilt: Holen Sie sich Unterstützung.
- Pflegestützpunkte (meist von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden) beraten kostenlos.
- Pflegeberater der Krankenkassen helfen bei der Antragstellung.
- Sozialverbände (wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland) unterstützen bei Widersprüchen und rechtlichen Fragen.
- Spezialisierte Dienstleister wie Unique Care24 beraten nicht nur zu Personalfragen, sondern oft auch zur Organisation und Finanzierung der Pflege.
Sich Hilfe zu holen, ist kein Zeichen von Versagen – sondern von Verantwortung.
7. Besonderheiten: Pflegehilfsmittel & Umbaumaßnahmen
Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel können monatlich bis zu 40 € erstattet werden. Dazu reicht ein Antrag mit ärztlicher Bestätigung. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbauten, Treppenlifte) werden mit bis zu 4.000 € bezuschusst – pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Auch hier gilt: Vorab beantragen, nicht erst nach Einbau oder Kauf!
Fazit: Mit guter Vorbereitung zur bestmöglichen Unterstützung
Der Weg zur Unterstützung durch die Pflegekasse kann herausfordernd sein – aber er lohnt sich. Wer gut vorbereitet in die Antragstellung geht, behält den Überblick, spart sich unnötige Rückfragen und sichert sich die Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen.
Unique Care24 begleitet Familien auf diesem Weg: mit passgenauer Beratung, erfahrenem Pflegepersonal und einem tiefen Verständnis dafür, was Pflege im Alltag bedeutet. Wir wissen: Hinter jedem Antrag stehen Menschen, Geschichten und ganz reale Herausforderungen. Lassen Sie uns diese gemeinsam meistern.

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