Pflegegeld & Fördermöglichkeiten 2025 – So finanzieren Sie die 24-Stunden-Betreuung
2025-08-18
Die Finanzierung einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung muss kein Hindernis sein. Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege, steuerlichen Vorteilen und weiteren Zuschüssen können Familien einen Großteil der Kosten abdecken.
Hier finden Sie den aktuellen Stand 2025 – inklusive aller wichtigen Neuerungen.
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individuelle Beratung

Unterstützung bei der Antragsstellung zur Verhinderungspflege

Transparente Kosten

Pflegegeld 2025: Aktuelle Beträge nach Pflegegraden
Pflegegeld ist die zentrale Leistung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Betreuungskräften versorgt werden – wie bei der 24-Stunden-Betreuung.
Monatliche Pflegegeld-Beträge 2025:
Pflegegrad/Pflegegeld / Monat
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €
Hinweis: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, kann jedoch den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
Das Pflegegeld kann vollständig oder anteilig zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten genutzt werden – oft in Kombination mit weiteren Leistungen.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Neue Kombinationsregel ab 1. Juli 2025
Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) als zusätzliche Finanzierung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind – z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder beruflicher Verpflichtungen.
Neu seit 01.07.2025:
- Ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- flexible Nutzung zwischen beiden Leistungen
- keine bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung mehr
Das bedeutet: Mehr Freiheit, wie und wann Sie Entlastung nutzen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5) haben Anspruch auf 125 € monatlich zur Finanzierung von:
- Haushaltshilfen
- Alltagshilfen
- stundenweiser Betreuung
Voraussetzung: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Bei Zusammenarbeit mit zertifizierten Agenturen wie Unique Care24 kann dieser Betrag regelmäßig geltend gemacht werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten
Ein oft unterschätzter Vorteil: Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): bis zu 4.000 € jährlich direkt von der Steuerlast abziehbar
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): weitere Kosten (z. B. Fahrtkosten, Zuzahlungen) können geltend gemacht werden
Wichtig: Alle Zahlungen müssen unbar und nachweisbar erfolgen – Unique Care24 stellt dafür vollständige Rechnungen und Belege bereit.
Praxisbeispiel: Kosten clever reduzieren
Fall:
- Pflegegrad 4
- Monatliche Betreuungskosten: ca. 2.200 €
Finanzierung:
- Pflegegeld: 800 €
- Entlastungsbetrag: 125 €
- Verhinderungspflege (umgerechnet / Monat): ca. 295 €
- Steuerliche Erstattung (geschätzt): 200 €
Gesamtentlastung: über 1.420 € pro Monat
Das sind mehr als 60 % der Kosten – ohne stationäre Unterbringung.
Pflegeversicherung oder private Finanzierung?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung – sie deckt nur festgelegte Höchstbeträge ab. Der Rest muss privat getragen werden, z. B. durch:
- Rente
- eigenes Vermögen
- finanzielle Unterstützung von Angehörigen
Tipp: Wer alle Förderungen, Zuschüsse und steuerlichen Vorteile kombiniert, kann die Eigenbelastung deutlich reduzieren.
Tipps für die Antragstellung bei der Pflegekasse
- Pflegegrad beantragen – Voraussetzung für alle Leistungen
- Frühzeitig Anträge stellen – besonders für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Leistungen kombinieren – Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Steuererleichterung, Pflegehilfsmittel
- Mit Profis arbeiten – Agenturen wie Unique Care24 wissen, welche Formulare nötig sind und übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse
24-Stunden-Betreuung muss nicht unbezahlbar sein
Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung lassen sich die Kosten einer häuslichen Betreuung deutlich senken.
Unique Care24 berät Sie individuell, beantragt mit Ihnen gemeinsam alle Leistungen und sorgt dafür, dass Ihre Betreuungskraft rechtssicher und schnell bei Ihnen einzieht.

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