Refinanzierung der 24-Stunden-Betreuung: Welche Zuschüsse und Förderungen 2025 möglich sind
2025-06-25
Eine 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu leben – mit Unterstützung durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa. Doch wie lässt sich diese Betreuungsform finanzieren? Welche Zuschüsse stehen Familien zu? Und wie kann man die bestehenden Leistungen der Pflegeversicherung clever kombinieren?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Refinanzierungsmöglichkeiten der 24h-Betreuung im Jahr 2025 – inklusive Pflegegeld, Verhinderungspflege, steuerlicher Vorteile und praktischer Tipps für die Antragstellung.
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Transparente Kosten

Pflegegeld nach Pflegegraden – aktueller Stand 2025
Das Pflegegeld ist die zentrale Leistung für Menschen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Es steht Versicherten zu, die ihre Pflege durch Angehörige oder private Betreuungskräfte organisieren – wie bei der 24-Stunden-Betreuung.
Pflegegeld 2025 (monatlich):
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Das Pflegegeld kann direkt zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten eingesetzt werden – entweder als Teilbetrag oder in Kombination mit weiteren Leistungen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzen
Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) als zusätzliche Finanzierungsquelle. Diese greift, wenn pflegende Angehörige verhindert sind – z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Belastung.
Leistungshöhe 2025:
- Bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr
- Auf Antrag kann die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 €) teilweise auf die Verhinderungspflege übertragen werden → max. 3.386 € jährlich
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 ein Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat zu. Dieser kann u. a. für:
- Haushaltshilfe
- Alltagshilfe
- stundenweise Betreuung
verwendet werden – sofern die Anbieter zertifiziert sind. Bei Zusammenarbeit mit anerkannten Agenturen wie Unique Care24 kann dieser Betrag regelmäßig geltend gemacht werden.
Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
Ein häufig unterschätzter Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Betreuungskraft. Je nach Beschäftigungsmodell gelten unterschiedliche Regelungen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): Bis zu 4.000 € jährlich direkt von der Steuerlast abziehbar
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit zusätzlich absetzbar (z. B. Fahrtkosten, Zuzahlungen)
Wichtig: Die Zahlungen müssen nachweisbar, dokumentiert und unbar erfolgen – z. B. über Rechnungen und Überweisungsbelege. Unique Care24 stellt hierfür alle relevanten Unterlagen zur Verfügung.
Praxisbeispiel: Pflegebudget klug kombinieren
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie sich die unterschiedlichen Leistungen bündeln lassen:
Fall:
- Pflegegrad 4
- Monatliche Betreuungskosten: ca. 2.200 €
Finanzierungsmöglichkeiten:
- Pflegegeld: 765 €
- Entlastungsbetrag: 125 €
- Verhinderungspflege (anteilig/Monat): 281 €
- Steuerliche Erstattung (geschätzt): 200 €
Gesamtentlastung: über 1.371 €
So lassen sich mehr als 60 % der monatlichen Kosten abdecken – ohne auf stationäre Unterbringung ausweichen zu müssen.
Pflegeversicherung oder private Finanzierung?
Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, d. h. sie übernimmt nur bestimmte Höchstsätze. Der Restbetrag muss privat getragen werden – etwa durch Rente, Vermögen oder Unterstützung der Angehörigen.
Wichtig ist deshalb die optimale Ausschöpfung aller Förderungen und steuerlichen Vorteile. Unsere Pflegeberater helfen, genau das zu erreichen – individuell, kostenlos und unverbindlich.
Tipps zur Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse
Damit Anträge auf Pflegeleistungen schnell und vollständig bearbeitet werden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
1. Pflegegrad feststellen lassen: Voraussetzung für alle Leistungen – bei der Pflegekasse beantragen.
2. Anträge frühzeitig einreichen: Gilt insbesondere für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
3. Alle Leistungen kombinieren: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Steuererleichterung, Pflegehilfsmittel.
4. Mit professioneller Unterstützung arbeiten: Agenturen wie Unique Care24 wissen, welche Formulare und Nachweise notwendig sind – und begleiten Sie bei der Kommunikation mit der Kasse.
24-Stunden-Betreuung muss nicht unbezahlbar sein
Die Finanzierung einer 24h-Betreuung ist machbar – vorausgesetzt, man kennt die richtigen Wege. Pflegegeld, steuerliche Vorteile, Verhinderungspflege und weitere Zuschüsse ermöglichen eine deutliche Entlastung für Familien, die ihre Liebsten zu Hause betreuen möchten.
Sie möchten wissen, wie viel Unterstützung Ihnen zusteht? Unique Care berät Sie individuell und unterstützt Sie persönlich bei der Antragstellung.

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