Pflegerecht & Pflegegesetze 2025: Was Angehörige und Pflegebedürftige wissen müssen

2025-06-25

Was Angehörige und Pflegebedürftige wissen müssenåDie häusliche Pflege ist für viele Familien eine große organisatorische und emotionale Herausforderung – und auch rechtlich ein komplexes Feld. Wer Pflege zuhause organisiert, muss sich nicht nur mit Pflegegraden und Leistungen auskennen, sondern auch mit Rechten, Pflichten und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Pflegegesetze, Rechte von Angehörigen, rechtliche Besonderheiten bei 24-Stunden-Betreuung sowie aktuelle Änderungen im Pflegerecht 2025.

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Pflegegrade: Voraussetzungen, Einstufung & Widerspruch

Die Grundlage für alle Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Diese erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) bzw. MEDICPROOF (bei privaten Kassen). Bewertet werden Selbstständigkeit, Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastung und Alltagskompetenz.

Die fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Tipp: Wird ein Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, können Betroffene innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – idealerweise mit Unterstützung durch Pflegeberater.

Pflegezeitgesetz & Familienpflegezeit: Rechte von Angehörigen

Angehörige, die Pflege selbst übernehmen möchten, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Freistellung vom Beruf:

  • Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung (bei Betrieben ab 15 Mitarbeitenden)
  • Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): Bis zu 24 Monate mit max. 15 Stunden Wochenarbeitszeit (bei Betrieben ab 26 Mitarbeitenden)

In beiden Fällen besteht Kündigungsschutz. Zudem kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden. Das gibt pflegenden Angehörigen eine gewisse finanzielle Sicherheit in der Übergangszeit.

Arbeitgeberpflichten bei direkter Anstellung einer Betreuungskraft

Entscheiden sich Familien für eine direkte Anstellung einer Betreuungskraft (z. B. über die Minijob-Zentrale), werden sie zum Arbeitgeber – mit entsprechenden Pflichten:

  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder Kranken-/Rentenversicherung
  • Zahlung von Sozialabgaben
  • Einhaltung des Mindestlohns
  • Erstellung von Lohnabrechnungen
  • Gewährleistung von Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub

Diese Variante ist aufwendig, rechtlich riskant und erfordert Fachkenntnisse. Daher setzen viele Familien auf das Entsendemodell – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Rechtssichere Entsendung: Betreuungskräfte aus Osteuropa (A1-Bescheinigung)

Die rechtssicherste und gängigste Form der 24-Stunden-Betreuung ist die Entsendung nach EU-Dienstleistungsrecht. Dabei ist die Betreuungskraft in ihrem Heimatland (z. B. Polen, Rumänien, Bulgarien) angestellt und wird zeitlich befristet nach Deutschland entsendet.

Wichtiges Dokument: A1-Bescheinigung

Diese bestätigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist – eine Grundvoraussetzung für Legalität. Zusätzlich gilt:

  • Die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU schützt das Modell rechtlich.
  • Die Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig in Deutschland.
  • Familien haben keine Arbeitgeberpflichten.

Unique Care24 arbeitet ausschließlich mit Partnern, die rechtlich geprüfte Entsendungen mit gültiger A1-Bescheinigung durchführen – für maximale Sicherheit.

Pflegestärkungsgesetze & Änderungen 2025

Die Pflegestärkungsgesetze haben seit 2015 wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige gebracht – insbesondere durch:

  • Einführung der Pflegegrade
  • Gleichstellung psychischer und körperlicher Einschränkungen
  • Ausweitung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Stärkere Förderung von häuslicher Pflege

2025 bringt weitere Anpassungen – u. a.:

  • Erhöhung des Pflegegelds
  • Stärkere Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Digitalisierung der Pflegeprozesse (z. B. Pflegeanträge online)
  • Ausbau der Beratungsangebote

Datenschutz & Schweigepflicht in der häuslichen Pflege

Pflegekräfte – ob angestellt oder entsendet – unterliegen dem Datenschutz (DSGVO) und der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Das bedeutet:

  • Keine Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte
  • Diskretion bei Gesprächen, Dokumenten oder Tagesabläufen
  • Aufklärung über Datenverarbeitung bei Vertragsabschluss

Agenturen müssen zudem sicherstellen, dass alle Daten vertraulich behandelt und nur für pflegerelevante Zwecke genutzt werden. Unique Care24 erfüllt diese Anforderungen konsequent – inklusive datenschutzkonformer Dokumentation.

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: Rechtzeitig regeln

Neben Pflegeleistungen sind auch persönliche Vorsorgedokumente entscheidend. Diese sichern die Selbstbestimmung im Pflegefall – und entlasten Angehörige.

  • Patientenverfügung: regelt medizinische Behandlungswünsche für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann
  • Vorsorgevollmacht: bestimmt, wer rechtlich handeln darf (z. B. bei Behörden, Banken oder Gesundheitsfragen).

Beide Dokumente sollten schriftlich, klar formuliert und regelmäßig aktualisiert sein – idealerweise mit fachlicher Beratung. Für die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung sind sie unverzichtbar, um Zuständigkeiten eindeutig zu klären.

Pflegerecht muss kein Hindernis sein – mit dem richtigen Partner an der Seite

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der häuslichen Pflege sind komplex – aber nicht unüberwindbar. Wer sich frühzeitig informiert und kompetente Unterstützung an seiner Seite hat, kann die richtigen Weichen stellen und Konflikte vermeiden.

Unique Care24 begleitet Familien nicht nur bei der Auswahl passender Betreuungskräfte, sondern auch bei rechtlichen Fragen, Antragstellungen und Vertragsklärungen. Damit Pflege sicher, legal und menschlich bleibt.