Pflegebedürftig – was nun? Erste Schritte für Angehörige von der Antragstellung bis zum Pflegegrad

2025-10-28

Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Leistungen gibt es? Wie läuft die Antragstellung ab? Und was bedeutet eigentlich ein Pflegegrad? Die Situation ist emotional belastend – und gleichzeitig müssen organisatorische Entscheidungen schnell getroffen werden.

Gerade in dieser Anfangsphase hilft es, einen klaren Überblick zu haben. Von der Einschätzung des Pflegebedarfs über den Antrag bei der Pflegekasse bis hin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gibt es feste Schritte, die Angehörige kennen sollten. Wer diese Prozesse versteht, kann gezielt handeln und sicherstellen, dass die notwendige Unterstützung so früh wie möglich bereitsteht.

In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten ersten Schritte für Angehörige – kompakt und verständlich erklärt.

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Pflegebedürftig – was nun? Erste Schritte für Angehörige von der Antragstellung bis zum Pflegegrad

Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Leistungen gibt es? Wie läuft die Antragstellung ab? Und was bedeutet eigentlich ein Pflegegrad? Die Situation ist emotional belastend – und gleichzeitig müssen organisatorische Entscheidungen schnell getroffen werden.

Gerade in dieser Anfangsphase hilft es, einen klaren Überblick zu haben. Von der Einschätzung des Pflegebedarfs über den Antrag bei der Pflegekasse bis hin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gibt es feste Schritte, die Angehörige kennen sollten. Wer diese Prozesse versteht, kann gezielt handeln und sicherstellen, dass die notwendige Unterstützung so früh wie möglich bereitsteht.

In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten ersten Schritte für Angehörige – kompakt und verständlich erklärt.

Pflegebedürftigkeit einschätzen und Antrag stellen

Der erste Schritt besteht darin, die Situation realistisch einzuschätzen. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt. Das betrifft nicht nur die körperliche Pflege, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen – etwa Demenz.

Antrag bei der Pflegekasse

Sobald absehbar ist, dass ein Angehöriger Unterstützung braucht, sollte ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dieser Antrag wird bei der Pflegekasse der Krankenkasse eingereicht, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Wichtig: Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde – ein frühzeitiger Antrag ist daher entscheidend.

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist und in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist. Das Ergebnis dieser Begutachtung bildet die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Tipp: Führen Sie schon vor dem Besuch des Medizinischen Dienstes ein Pflegetagebuch. Darin können Sie dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe benötigt wird – von der Körperpflege über das Ankleiden bis hin zur Haushaltsführung. Diese Aufzeichnungen helfen, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf transparent zu machen.

Die Pflegegrade im Überblick

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt davon ab, in welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst die pflegebedürftige Person einstuft. Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf abbilden – von geringen Einschränkungen bis hin zu umfassender Hilfsbedürftigkeit.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, z. B. leichte Einschränkungen im Alltag.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen, regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität notwendig.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen, umfangreiche Hilfen im Alltag erforderlich.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen, ein hoher Pflegeaufwand ist dauerhaft notwendig.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege, oft bei sehr hohem Unterstützungsbedarf oder speziellen Krankheitsbildern.

Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt – von der Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis hin zur Selbstversorgung. Je mehr Punkte in der Begutachtung erreicht werden, desto höher der Pflegegrad und damit auch die Leistungen.

Für Angehörige ist es wichtig zu wissen: Ein höherer Pflegegrad bedeutet nicht automatisch stationäre Pflege. Auch bei hohen Einstufungen ist die Versorgung zu Hause möglich – unterstützt durch ambulante Pflegedienste, Hilfsmittel und finanzielle Leistungen.

Welche Leistungen Angehörige kennen sollten

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Familien Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese sollen die Versorgung erleichtern und Angehörige entlasten. Zu den wichtigsten gehören:

1. Pflegegeld

Wird die Pflege überwiegend von Angehörigen übernommen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Dieses kann frei verwendet werden, zum Beispiel um Aufwandsentschädigungen an pflegende Familienmitglieder weiterzugeben.

2. Pflegesachleistungen

Werden professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen, rechnet die Pflegekasse die erbrachten Leistungen direkt mit dem Dienst ab. Dies umfasst etwa Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Medikamentengabe.

3. Entlastungsbetrag

Allen Pflegebedürftigen steht ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Verfügung, der für Unterstützungsangebote genutzt werden kann – zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote.

4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige krankheitsbedingt oder für eine Auszeit verhindert sind, übernehmen Pflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste vorübergehend die Betreuung. Die Kosten dafür werden anteilig von der Pflegekasse getragen.

5. Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen

Von Pflegebetten über Rollstühle bis hin zu Haltegriffen im Bad – viele Hilfsmittel werden bezuschusst. Auch bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit können finanziell unterstützt werden.

Diese Leistungen können flexibel miteinander kombiniert werden. Wichtig ist, sich frühzeitig beraten zu lassen, um die passenden Optionen auszuschöpfen und die Pflege optimal zu organisieren.

Fazit: Klarheit schaffen und Unterstützung nutzen

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist die Situation für Familien oft überwältigend. Zwischen emotionaler Belastung und organisatorischen Fragen braucht es einen klaren Fahrplan. Die ersten Schritte – Antragstellung, Pflegegradbestimmung und Kenntnis der wichtigsten Leistungen – schaffen Orientierung und geben Sicherheit.

Wichtig ist, die Möglichkeiten der Pflegeversicherung konsequent zu nutzen und sich nicht zu scheuen, Beratung und Unterstützung einzufordern. So wird die Versorgung des Angehörigen erleichtert und pflegende Familienmitglieder werden spürbar entlastet.